Bei einer Flugverspätung zählt für die pauschale Ausgleichszahlung grundsätzlich die Ankunft am Endziel. Eine verspätete Abflugzeit allein entscheidet den Anspruch nicht.
Rechtliche Voraussetzungen
Flymoney prüft zuerst, ob die Reise in den räumlichen Anwendungsbereich fällt, welche Airline den Flug tatsächlich durchgeführt hat und wie groß die Differenz zwischen planmäßiger und tatsächlicher Ankunft war. Bei einer einheitlichen Buchung wird das Endziel der gesamten Verbindung betrachtet. Ab drei Stunden Ankunftsverspätung kann nach der Rechtsprechung zu Artikel 7 der Verordnung eine Ausgleichszahlung in Betracht kommen.
Beweise für Ihren konkreten Flug
Erforderlich sind Buchungsbestätigung, Bordkarte oder sonstiger Reisebeleg, Flugnummer, Reisedatum, planmäßige und tatsächliche Ankunft sowie Mitteilungen der Airline. Fotos der Anzeigetafel, Gepäckausgabezeiten, Nachrichten und Zeitstempel helfen, wenn die Airline später andere Zeiten behauptet.
Typische Einwendungen der Airline
Die Airline kann außergewöhnliche Umstände einwenden. Das Schlagwort Wetter, Flugsicherung oder Technik reicht nicht. Ursache, Zusammenhang mit genau diesem Flug und alle zumutbaren Maßnahmen müssen nachvollziehbar dargelegt werden. Auch eine Vorrotation kann relevant sein, wenn die Störung tatsächlich fortwirkte.
Weitere Rechte neben der Ausgleichszahlung
Neben 250, 400 oder 600 Euro können Betreuungsleistungen entstehen. Je nach Entfernung und Abflugverspätung gehören Mahlzeiten, Kommunikation und erforderlichenfalls Hotel und Transfer dazu. Bei mindestens fünf Stunden Abflugverspätung kann zusätzlich die Erstattung des Tickets gewählt werden, wenn die Reise ihren Zweck verloren hat.
Vorgehen ohne Beweisverlust
Sichern Sie zuerst alle Zeiten und Unterlagen. Fordern Sie anschließend eine konkrete Begründung der Airline an und trennen Sie pauschale Entschädigung, Betreuungskosten und Ticketpreis voneinander. Starten Sie danach die strukturierte Anspruchsprüfung.
Vertiefte rechtliche Einordnung
Für Flugverspätung: Entschädigung und weitere Rechte müssen Anwendungsbereich, verantwortliches Luftfahrtunternehmen, zeitlicher Ablauf, Ursache und konkrete Rechtsfolge getrennt festgestellt werden. Entscheidend sind nicht interne Statuscodes der Airline, sondern nachweisbare Tatsachen. Bei einer pauschalen Entschädigung ist grundsätzlich die Ankunft am Endziel maßgeblich; eine verspätete Abflugzeit allein beantwortet die Anspruchsfrage nicht. Die Prüfung muss außerdem unterscheiden zwischen pauschaler Ausgleichszahlung, Erstattung, Ersatzbeförderung, Betreuung und nachgewiesenem weiterem Schaden.
Entscheidungsmatrix für die Fallprüfung
Die folgende Matrix verhindert, dass unterschiedliche Anspruchsgrundlagen miteinander vermischt werden.
| Prüffrage | Erforderlicher Nachweis | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|---|
| Liegt die Ankunft mindestens drei Stunden später? | Flugplandaten, Gate- oder Türöffnungszeit | Kann eine pauschale Ausgleichszahlung auslösen. |
| Fällt die Route in den räumlichen Anwendungsbereich? | Abflug-, Ziel- und Carrierdaten | Bestimmt, ob die Verordnung anwendbar ist. |
| Beruft sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand? | Flugbezogene Ursache und getroffene Maßnahmen | Kann die Ausgleichszahlung ausschließen, nicht aber automatisch Betreuungsrechte. |
| Entstanden notwendige Auslagen? | Originalbelege und kurze Sachbegründung | Kann einen getrennten Kostenerstattungsanspruch begründen. |
Beweischeckliste für das Dossier
Ein belastbares Dossier enthält nicht nur die Buchungsbestätigung. Für Flugverspätung: Entschädigung und weitere Rechte sollten insbesondere folgende Unterlagen gesichert werden:
- Buchungsbestätigung und vollständiger Reiseplan
- Bordkarte oder anderer Nachweis der rechtzeitigen Meldung
- planmäßige und tatsächliche Türöffnungszeit am Endziel
- Mitteilungen der Airline zur Ursache und zur Umbuchung
- Belege für Mahlzeiten, Hotel, Transfer und Ersatzbeförderung
Rechtsprechung und praktische Bedeutung
Die Entscheidung Sturgeon, joined cases C-402/07 and C-432/07 ist für diesen Themenbereich besonders relevant. Der Gerichtshof hat die Gleichbehandlung erheblich verspäteter Passagiere mit annullierten Flügen für die Ausgleichszahlung anerkannt, wenn das Endziel mindestens drei Stunden später erreicht wird. Das Urteil ersetzt keine Einzelfallprüfung, legt aber fest, welche Tatsachen rechtlich maßgeblich sind und welche Behauptungen der Airline nicht ohne Beleg übernommen werden dürfen.
Strategische Reihenfolge
Eine saubere Bearbeitung folgt einer festen Reihenfolge:
- Die planmäßige und tatsächliche Ankunft am Endziel einschließlich Türöffnung dokumentieren.
- Route, Entfernung, einheitliche Buchung und ausführendes Luftfahrtunternehmen bestimmen.
- Die konkrete Ursache und ihre zeitliche Wirkung auf genau diesen Flug prüfen.
- Zumutbare Maßnahmen, Ersatzflugzeug, Umbuchung und Betreuung getrennt bewerten.
- Ausgleichszahlung, Betreuungskosten und mögliche Erstattung mit Belegen beziffern.
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Anspruch bei Flugverspätung prüfen · Juristische Prüfung und Redaktion
Häufige Fragen
Ab welchem Zeitpunkt zählt eine Flugverspätung rechtlich?
Für die pauschale Ausgleichszahlung ist regelmäßig die Verspätung bei Ankunft am Endziel entscheidend. Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt, an dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen.
Reicht eine verspätete Abflugzeit von drei Stunden aus?
Nein. Eine lange Abflugverspätung kann Betreuungsrechte auslösen, beantwortet aber nicht automatisch die Frage nach der pauschalen Entschädigung. Dafür muss die tatsächliche Ankunft am Endziel festgestellt werden.
Wie beweise ich die tatsächliche Ankunftszeit?
Sichern Sie Nachrichten, Fotos der Anzeigetafel, Zeitstempel, Gepäckausgabezeiten und gegebenenfalls Standortdaten. Die Airline sollte zudem zur konkreten Türöffnungszeit und Ursache Stellung nehmen.
Kann eine Vorrotation die Entschädigung ausschließen?
Nicht allein deshalb. Die Airline muss die ursprüngliche Störung, ihre Fortwirkung auf genau Ihren Flug und alle zumutbaren Maßnahmen nachvollziehbar belegen. Ein pauschaler Hinweis auf einen verspäteten Vorflug genügt nicht.
Welche Rechte bestehen neben 250, 400 oder 600 Euro?
Je nach Wartezeit können Mahlzeiten, Kommunikation, Hotel und Transfer geschuldet sein. Ab mindestens fünf Stunden Abflugverspätung kann außerdem die Ticket-Erstattung relevant werden, wenn die Reise ihren Zweck verloren hat.