Vier zentrale Situationen
Nicht jede Störung führt automatisch zu einer Ausgleichszahlung. Die folgenden Kategorien zeigen, welche Fakten für eine rechtliche Prüfung benötigt werden.

Flugverspätung
Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden kann eine Ausgleichszahlung in Betracht kommen. Maßgeblich ist regelmäßig die Ankunft am letzten Ziel der Buchung.

Flugannullierung
Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem davon ab, wann Sie informiert wurden und welche alternative Beförderung angeboten wurde. Erstattung und Ausgleichszahlung sind verschiedene Ansprüche.

Nichtbeförderung und Überbuchung
Wer sich rechtzeitig mit gültiger Buchung meldet und gegen seinen Willen nicht befördert wird, kann Anspruch auf Ausgleich, Betreuung und alternative Beförderung haben.

Verpasster Anschlussflug
Bei einer einheitlichen Buchung wird häufig die Verspätung am Endziel betrachtet. Getrennte Tickets, selbst organisierte Umstiege und Drittstaatenverbindungen verlangen eine andere Prüfung.