Rechte kennen. Anspruch richtig einordnen.

Europäische Fluggastrechte bei Flugproblemen

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen bei großer Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung und verpasstem Anschluss. Entscheidend sind Route, ausführende Airline, Endziel und Ursache.

Vier zentrale Situationen

Vier zentrale Situationen

Nicht jede Störung führt automatisch zu einer Ausgleichszahlung. Die folgenden Kategorien zeigen, welche Fakten für eine rechtliche Prüfung benötigt werden.

Flugverspätung und Ankunft am Endziel

Flugverspätung

Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden kann eine Ausgleichszahlung in Betracht kommen. Maßgeblich ist regelmäßig die Ankunft am letzten Ziel der Buchung.

Annullierter Flug und angebotene Ersatzbeförderung

Flugannullierung

Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem davon ab, wann Sie informiert wurden und welche alternative Beförderung angeboten wurde. Erstattung und Ausgleichszahlung sind verschiedene Ansprüche.

Nichtbeförderung trotz bestätigter Buchung

Nichtbeförderung und Überbuchung

Wer sich rechtzeitig mit gültiger Buchung meldet und gegen seinen Willen nicht befördert wird, kann Anspruch auf Ausgleich, Betreuung und alternative Beförderung haben.

Verpasster Anschluss innerhalb einer einheitlichen Buchung

Verpasster Anschlussflug

Bei einer einheitlichen Buchung wird häufig die Verspätung am Endziel betrachtet. Getrennte Tickets, selbst organisierte Umstiege und Drittstaatenverbindungen verlangen eine andere Prüfung.

Offizielle Quellen und inhaltliche Prüfung

Rechtsstand 15. Juli 2026: Die geltende Anspruchsprüfung richtet sich weiterhin nach der derzeit anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Rechtsprechung. Der Rat der EU hat die Reform am 13. Juli 2026 endgültig gebilligt. Der neue Rechtsakt ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und noch nicht anwendbar. Nach Angaben des Rates treten die aktualisierten Regeln 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

THEMEN UND FALLARTEN

Fluggastrechte nach Art der Flugstörung

Wählen Sie die konkrete Störung. Jede Seite erklärt Voraussetzungen, Ausnahmen, Nachweise und den nächsten sinnvollen Schritt.

Flugverspätung

Ankunftsverspätung, 3 Stunden Grenze, Entfernung und 250, 400 oder 600 Euro.

Flugannullierung

Mitteilungsfrist, Ersatzbeförderung, Ticketerstattung und mögliche Ausgleichszahlung.

Ticketerstattung

Erstattung, Ersatzbeförderung, Gutscheine und Abgrenzung zur pauschalen Entschädigung.

Streik

Piloten, Kabinen, Flughafen oder Flugsicherung und die konkrete Einflusssphäre.

Technischer Defekt

Gewöhnliche technische Probleme, Wartung, Ersatzflugzeug und besondere Ausnahmen.

Gepäckprobleme

Verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck, Meldung, Fristen und Belege.

Konkreter Flug

Konkreten Flug statt nur die Regel prüfen

Die schnelle Vorprüfung verbindet Route, Störung, Verspätung und mögliche Entschädigung in einer konkreten ersten Bewertung.

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