1. Anbieter und Vertragspartei
Vertragspartei ist TGZ Holding B.V., Jonkerbosplein 52, 6534 AB Nijmegen, Niederlande, handelnd unter dem Handelsnamen Flymoney Legal Services. Hinweise auf Flymoney oder Flymoney Legal Services bezeichnen diesen Rechtsträger, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Geltungsbereich und Kunden
Diese Bedingungen gelten für die Prüfung, Vorbereitung, administrative Bearbeitung und Durchsetzung von Fluggastansprüchen für Verbraucher und Geschäftskunden. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende Verbraucherschutzrechte, bleiben unberührt.
3. Leistungsumfang
Flymoney erfasst und prüft Dossierdaten, fordert erforderliche Nachweise an, kommuniziert im Rahmen der zulässigen Tätigkeit mit Beteiligten und organisiert die weitere Bearbeitung. Ein bestimmter Erfolg, eine Zahlung oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer wird nicht garantiert.
4. Regulierte Rechtsdienstleistungen
Soweit für eine konkrete Tätigkeit eine besondere Zulassung, Registrierung oder anwaltliche Vertretung erforderlich ist, wird diese Tätigkeit nur durch entsprechend befugte Rechtsanwälte, registrierte Dienstleister oder andere zugelassene Partner erbracht. Eine Weiterleitung an einen solchen Partner ändert die wirtschaftlichen Bedingungen nicht ohne gesonderte Vereinbarung.
5. Vertragsschluss und Vertragsnachweis
Der Kunde gibt mit dem Absenden des Claimformulars ein Angebot zum Abschluss eines Bearbeitungsvertrags ab. Flymoney nimmt den Auftrag an, wenn das System nach erfolgreicher Einwilligungsprüfung einen unveränderlichen Vertragssnapshot für das Dossier speichert und die Annahme im Portal anzeigt oder bestätigt. Maßgeblich sind die im Dossier gespeicherte Vertragsmodellversion, die akzeptierte Sprachfassung, der Zeitstempel und die Prüfsumme.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt richtige und vollständige Angaben sowie vorhandene Belege bereit, informiert über Zahlungen, Angebote und Korrespondenz der Airline und unterlässt widersprüchliche Parallelmaßnahmen, soweit diese die Bearbeitung beeinträchtigen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
7. Mitreisende, Minderjährige und Vertretungsmacht
Wer Ansprüche weiterer Passagiere einreicht, muss hierzu berechtigt sein. Für Minderjährige handelt die gesetzliche Vertretung. Flymoney darf Nachweise der Vertretungsmacht oder gesonderte Erklärungen jedes Anspruchsinhabers verlangen.
8. Auftrag, Vollmacht und Abtretung
Der Bearbeitungsvertrag allein bewirkt keine Abtretung der Forderung. Eine Vollmacht und eine Abtretung sind eigenständige Erklärungen und gelten nur, wenn sie gesondert und nachweisbar erteilt wurden. Umfang und Wirkung richten sich nach dem jeweiligen Dokument.
9. Erfolgshonorar
Bei erfolgreicher Einziehung beträgt das Erfolgshonorar 30 Prozent der tatsächlich eingezogenen Entschädigung. Wird keine Entschädigung eingezogen, fällt für die erfolgsabhängige Bearbeitung kein Erfolgshonorar an, soweit nicht für eine andere Leistung ausdrücklich eine gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
10. Berechnungsgrundlage und Umsatzsteuer
Berechnungsgrundlage ist ausschließlich die tatsächlich eingezogene Entschädigung. Gesondert erstattete notwendige Auslagen, Gerichts oder Anwaltskosten und Zinsen gehören nicht zur Berechnungsgrundlage, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern sind in den 30 Prozent die gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge enthalten, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Geschäftskunden wird gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich berechnet, soweit dies anwendbar ist.
11. Direktzahlung durch die Airline
Zahlt die Airline oder ein anderer Verpflichteter nach Auftragserteilung unmittelbar an den Kunden und steht die Zahlung in ursächlichem Zusammenhang mit dem bearbeiteten Anspruch, bleibt das vereinbarte Erfolgshonorar geschuldet. Der Kunde informiert Flymoney über Direktzahlungen unverzüglich.
12. Auszahlung an den Kunden
Soweit Gelder zunächst bei Flymoney oder einem eingeschalteten Abwicklungs oder Rechtsdienstleister eingehen, wird der dem Kunden zustehende Nettobetrag nach Abzug fälliger, vereinbarter Vergütung und nur solcher Kosten, deren Tragung wirksam vereinbart wurde, ohne unangemessene Verzögerung ausgezahlt. Erforderliche Identitäts und Zahlungsdaten müssen vollständig vorliegen.
13. Vergleich und sonstige Einigung
Flymoney schließt ohne konkrete Zustimmung des Anspruchsinhabers keinen verbindlichen Vergleich, es sei denn, eine gesondert erteilte und rechtlich wirksame Vollmacht oder Abtretung berechtigt den jeweiligen Forderungsinhaber ausdrücklich dazu. Vergleichsangebote werden nachvollziehbar dokumentiert.
14. Rechtliche Eskalation und Prozesskosten
Eine gerichtliche Eskalation oder sonstige Maßnahme mit zusätzlichem externem Kostenrisiko erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB. Vor einer solchen Maßnahme wird eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung eingeholt und das konkrete Kosten und Risikomodell mitgeteilt. Gesetzliche Kostenentscheidungen und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
15. Kooperationspartner
Flymoney darf geeignete technische, administrative und rechtlich befugte Partner einsetzen, soweit dies für die Bearbeitung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Kunde wird informiert, wenn eine gesonderte Beauftragung oder Zustimmung erforderlich ist.
16. Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, darf Flymoney vorzeitig beginnen. Das Widerrufsrecht erlischt erst bei vollständiger Vertragserfüllung, nachdem der Verbraucher den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt und seine Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat. Vor vollständiger Erfüllung bleiben zwingende Widerrufsrechte bestehen. Flymoney verlangt für die bloße Ausübung eines fortbestehenden Widerrufsrechts keine gesonderte Bearbeitungsgebühr; zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
17. Beendigung
Der Vertrag kann nach Maßgabe des Gesetzes und dieser Bedingungen beendet werden. Eine Beendigung beseitigt bereits entstandene Ansprüche nicht. Wird nach Beendigung eine Entschädigung aufgrund der bis dahin erbrachten Bearbeitung oder einer bereits eingeleiteten Zahlung eingezogen, bleibt das Erfolgshonorar geschuldet, soweit ein hinreichender ursächlicher Zusammenhang besteht.
18. Keine Erfolgsgarantie
Die rechtliche und tatsächliche Beurteilung kann sich durch neue Tatsachen, Beweise, Rechtsprechung oder Einwendungen ändern. Eine anfängliche Einschätzung ist keine Garantie für eine Zahlung oder einen Prozesserfolg.
19. Kommunikation und elektronische Erklärungen
Dossierkommunikation kann über Portal und E Mail erfolgen. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell. Rechtlich erhebliche Versionen, Einwilligungen und Vertragsnachweise werden mit Dossierbezug, Zeitstempel und Prüfsumme gespeichert.
20. Ablehnung, Aussetzung und Mitwirkung
Flymoney darf die Bearbeitung aus sachlichem Grund ablehnen oder aussetzen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, fehlender Berechtigung, Interessenkonflikten, Missbrauchsverdacht oder fehlender wirtschaftlicher oder rechtlicher Grundlage. Bereits entstandene gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
21. Beschwerden
Beschwerden können unter post@flymoney.eu eingereicht werden. Die Beschwerde soll das Dossier und den beanstandeten Vorgang bezeichnen. Gesetzliche Beschwerde und Rechtsbehelfsrechte bleiben unberührt.
22. Haftung
Flymoney haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig sind, insbesondere nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder zwingend geschützte Ansprüche.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt niederländisches Recht. Bei Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht zum Entzug des Schutzes zwingender Bestimmungen des Rechts, das ohne Rechtswahl anwendbar wäre. Gesetzliche internationale und verbraucherschützende Gerichtsstände bleiben unberührt.
24. Sprachfassungen
Der Vertrag wird in der vom Kunden akzeptierten Sprachfassung dokumentiert. Die gespeicherte akzeptierte Fassung ist für dieses Dossier maßgeblich. Keine Sprachregel darf zwingende Rechte des Kunden verkürzen. Interne Referenzfassungen dienen nur der Verwaltung und ersetzen die akzeptierte Vertragsfassung nicht.
25. Änderungen und Teilunwirksamkeit
Änderungen gelten nur für zukünftige Aufträge, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer Änderung des bestehenden Vertrags zustimmt. Der bei Vertragsschluss gespeicherte Snapshot wird nicht rückwirkend ersetzt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.